Verdächtige Glücksspielwerbung melden: Belege sichern und zuständige Stellen in Deutschland finden

Werbung für Glücksspiel begegnet vielen Menschen in sozialen Netzwerken, auf Webseiten, in Apps oder im öffentlichen Raum. Nicht jede Anzeige ist automatisch unzulässig. Anlass zur Prüfung können jedoch etwa eine irreführende Gewinnzusage, eine Ansprache Minderjähriger oder Werbung für ein nicht erlaubtes Angebot sein. Wer einen Verdacht melden möchte, hilft den zuständigen Stellen am meisten mit einer sachlichen Beschreibung und gut gesicherten Belegen.

Was an einer Anzeige verdächtig sein kann

In Deutschland setzt der Glücksspielstaatsvertrag Grenzen für Werbung. Sie darf unter anderem nicht den Eindruck vermitteln, Glücksspiel sei ein verlässlicher Weg zu finanziellem Erfolg, und sie darf sich nicht gezielt an Minderjährige richten. Auch die Zulassung des beworbenen Angebots spielt eine Rolle. Ob ein konkreter Verstoß vorliegt, hängt jedoch von Inhalt, Kontext und Verbreitungsweg ab; die endgültige Bewertung ist Sache der zuständigen Behörde.

Achten Sie auf konkrete Aussagen und Umstände: Wird ein Gewinn als sicher dargestellt? Werden Risiken verschwiegen oder unrealistische Gewinnchancen versprochen? Ist eine Anzeige in einem Umfeld zu sehen, das überwiegend Kinder und Jugendliche erreicht? Bei Online-Angeboten kann außerdem relevant sein, ob der Anbieter in Deutschland zugelassen ist. Eine einzelne auffällige Formulierung beweist für sich genommen noch keinen Rechtsverstoß, kann aber ein Hinweis sein, den eine Behörde prüfen kann.

Belege sichern, bevor die Anzeige verschwindet

Halten Sie möglichst fest, was genau beworben wurde und wo die Werbung erschien. Ein Screenshot sollte die Anzeige vollständig zeigen, einschließlich sichtbarer Marken- oder Anbieternamen, Werbeaussagen und gegebenenfalls des Datums. Bei einer Webseite können Sie zusätzlich die vollständige Adresse und den Zeitpunkt des Aufrufs notieren. Bei einer App oder einem sozialen Netzwerk sind Plattform, Profilname und Fundstelle hilfreich.

Verändern Sie die Belege nicht und ergänzen Sie keine Vermutungen als Tatsachen. Wenn möglich, speichern Sie die Anzeige zusätzlich als Datei oder dokumentieren Sie mehrere Ansichten, etwa wenn ein Link zu Teilnahmebedingungen führt. Notieren Sie knapp, weshalb Ihnen der Inhalt auffällt. Eine Anzeige, die den Ausdruck bonus ohne einzahlung verwendet, lässt sich etwa anhand ihres vollständigen Textes und des beworbenen Angebots besser einordnen als anhand einzelner Wörter allein.

Veröffentlichen Sie bei der Dokumentation keine unnötigen personenbezogenen Daten. Namen, Kontaktdaten oder private Nachrichten Dritter sollten nur dann weitergegeben werden, wenn sie für die Prüfung tatsächlich relevant sind. Bei einer laufenden oder wiederkehrenden Kampagne kann es sinnvoll sein, mehrere Fundstellen mit Datum zu dokumentieren.

Die richtige Stelle in Deutschland finden

Für erlaubte und unerlaubte Glücksspielangebote im Internet ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) eine zentrale Anlaufstelle. Auf ihrer offiziellen Website finden sich Informationen zu Zuständigkeiten und Möglichkeiten, Hinweise einzureichen. Prüfen Sie vor der Meldung, ob die Behörde den betreffenden Fall bearbeitet; bei komplexen Sachverhalten können Zuständigkeiten geteilt sein.

Geht es um Werbung in Rundfunk oder bestimmten Telemedien, kann auch die zuständige Landesmedienanstalt relevant sein. Welche Landesmedienanstalt zuständig ist, richtet sich häufig danach, wo der Anbieter seinen Sitz hat oder welcher Verbreitungsweg betroffen ist. Bei Anzeigen innerhalb einer Plattform können Sie zusätzlich die interne Meldefunktion nutzen. Das ersetzt eine Behördenmeldung nicht, kann aber dazu beitragen, dass die Plattform den Inhalt prüft.

Eine Meldung klar und nachvollziehbar formulieren

Beschreiben Sie in wenigen Sätzen, wann und wo Sie die Werbung gesehen haben, welcher Anbieter genannt wurde und welche konkrete Aussage Ihnen problematisch erscheint. Fügen Sie die gesicherten Belege bei und trennen Sie Beobachtungen von Ihrer Einschätzung. Fragen Sie nicht nach einer bestimmten Sanktion, sondern bitten Sie um Prüfung. Eine sachliche Meldung erleichtert die Einordnung und vermeidet, dass ein bloßer Verdacht als feststehender Verstoß dargestellt wird.

Nach dem Absenden sollten Sie Belege und gegebenenfalls eine Bestätigung der Meldung aufbewahren. Eine Rückmeldung oder ein sichtbares Ergebnis ist nicht in jedem Fall zu erwarten, insbesondere wenn Prüfungen Zeit benötigen oder aus rechtlichen Gründen keine Einzelheiten mitgeteilt werden dürfen. Wer neue, relevante Informationen findet, kann sie unter Bezug auf die frühere Meldung nachreichen.